Satzung

SATZUNG DER ASSOZIATION DER WEISSRUSSISCHEN MUSIKFORSCHER(AWMF) DER GESELLSCHAFTLICHEN VEREINIGUNG „WEISSRUSSISCHER VEREIN DER MUSIKER“

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1.1. Die Assoziation der Weißrussischen Musikforscher (AWMF) - eine freiwillige gesellschaftliche schopferische Vereinigung der professionellen Theoretiker-Musikhistoriker, die an der Entwicklung der modernen Musikwissenschaft aktiv beteiligen.
    1.2. AWMF ist organisatorisch und schopferisch selbststandig, freiwillig, gleichberechtigt, mit Selbstverwaltung. Die Tatigkeit von AWMF wird von der Verfassung Weißrusslands, vom Gesetz Weißrusslands „Uber gesellschaftliche Vereinigungen“, vom Gesetz „Uber Kunstlerverbande und Kunstler“, von geltender Gesetzgebung und von der Satzung der gesellschaftlichen Vereinigung „Weißrussischer Verein der Musiker“ (WVM) bedingt.
    1.3. AWMF kann mit staatlichen Institutionen und Organisationen, gesellschaftlichen Organisationen von den Burgern Weißrusslands und anderen Landern zusammenwirken.
    1.4. AWMF kann den internationalen Nichtregierungsorganisationen beitreten, unmittelbare internationale Beziehungen unterstutzen, entsprechende Abkommen schließen, an den Veranstaltungen teilnehmen, die den internationalen Verpflichtungen Weißrusslands nicht widersprechen.
    1.5. AWMF ist eine Struktureinheit des Weißrussischen Vereins der Musiker. Hat geeinte Finanzgrundlage, eigenes Unterkonto.


2. ZWECKE, AUFGABEN UND TATIGKEITARTEN

    2.1. Zwecke der AWMF: Gestaltung und Entwicklung der modernen theoretischen Musikwissenschaft, wissenschaftliche Betrachtung und Propaganda der Errungenschaften der akademischen Musik (Komponistenschaffen und darstellerische Kunst).
    2.2. Hauptaufgaben der AWMF:
      2.2.1. Forderung der Entwicklung der heimischen musikalisch-theoretischen Wissenschaft;
      2.2.2. Aktive Verbreitung und Besprechung der professionellen Fragen auf dem Gebiet der theoretischen Musikwissenschaft (akademisches Komponistenschaffen und Interpretation), des Zusammenwirkens der heimischen und auslandischen Vertreter der Musikwissenschaft, der Erweiterung der interdisziplinaren Verbindungen;
      2.2.3. Erarbeitung der aktuellen Fragen der theoretischen Musikwissenschaft (am Schaffen der weißrussischen Komponisten im Bereich der modernen akademischen Musik in Weißrussland und im Ausland);
      2.2.4. Arbeit in folgenden Richtungen der Musikforschung:
      • Europaisches Komponistenschaffen (Barock – musikalische Avantgarde);
      • Genres und Stile der akademischen Musik (Kirchenmusik, Symphonie, Chorkonzert, Oper, Ballett, Happening);
      • Musikalisch-theoretischeKonzeptionen;
      • MusikalischeAkustik;
      • Geschichte der Musiktheorie;
      • AuslandischeMusikwissenschaft;
      • Musiktheorie und darstellerische Kunst usw. und Schaffung entsprechender Sektionen, Kommissionen, andere Abteilungen fur die Vereinigung der Bemuhungen aller Forscher;
      2.2.5. Forderung der Mitglieder der Assoziation bei der Aufdeckung und Verwertung deren wissenschaftlichen Potenzials in Form von: - Besprechung der wissenschaftlichen Materialien (Theorie der Musik und der darstellerischen Kunst); Organisation der Fortbildung und Beratung bei den fuhrenden Musikwissenschaftlern Weißrusslands und anderer Lander; Veroffentlichung der wissenschaftlichen Entwicklungsarbeiten in heimischen und auslandischen wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbanden.
      2.2.6. Aufklarungstatigkeit;
      2.2.7. Unterrichtung der Mitglieder der AWMF und der Offentlichkeit uber die Ereignisse im Bereich der modernen akademischen Musikwissenschaft, auch anhand der Massenmedien.
    2.3. Den Zwecken und Aufgaben gemaß erfullt die Assoziation folgende Tatigkeit:
      2.3.1. Uterstutzungbei:
      • Herstellung der schopferischen Kontakte, Wissens-und Erfahrungsaustausch der AWMF-Mitglieder;
      • Fortbildung der AWMF-Mitglieder;
      • Teilnahme an den internationalen und republikanischen Fachkonferenzen;
      • Herstellung der internationalen Kontakte der Wissenschaftler in der Musiktheorie;
      • Veroffentlichung der Forschungsergebnisse in den heimischen und auslandischen wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbanden;
      2.3.2. Hilfebei:
      • Herausgabe der Notensammlungen, Partituren, Nachschlagewerke und Pressedienste, die das Schaffen der weißrussischen Komponisten propagieren;
      • WissenschaftlicheBegrundung der Konzertprogramme.
      2.3.3. Koordinierung und Organisation der Zusammenarbeit zwischen den professionellen Musikwissenschaftlern-Theoretikern aus verschiedenen Landern.
      2.3.4. Rechtskraftige Einreichung der AWMF-Mitglieder als Anwarter fur Pramie- und Auszeichnung Erhaltung.
      2.3.5. Einleitung der Teilnahme der AWMF-Mitglieder an den Festspielen, Kongressen, Konferenzen, fachbezogenen Reisen durch Weißrussland und ins Ausland.
      2.3.6. Schutz der sozialen und professionellen Rechte der AWMF-Mitglieder.
      2.3.7. Sonstige Funktionen den Zwecken und Aufgaben gemaß.

3. MITGLIEDERSCHAFT, RECHTE UND PFLICHTEN

    3.1. AWMF hat fixierte Mitgliedschaft.
    3.2. Die Musikerforscher, Staatsangehorige von Weißrussland konnen Mitgliedschaft der AWMF erwerben.
    3.3. Die Staatsangehorige von Weißrussland mit dem Abschluss von der Weißrussischen staatlichen Akademie fur Musik oder auslandischen Hochschule mit:
      • Diplom in der Musikwissenschaft;
      • Diplom eines Musikforschers;
      • Promotionsurkunde;
      • mindestens 5 Publikationen in den heimischen oder auslandischen wissenschaftlichen Verlagswerken auf dem Gebiet der Musiktheorie (Komponistenschaffen und darstellerische Kunst);
      • bedeutenden wissenschaftlichen veroffentlichten Errungenschaften in der Musiktheorie (Zeitschriften und Sammelbande).
    3.4. Uber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Koordinierungsrat. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen. Die Publikationen sind vorzulegen.
    3.5. Es ist nicht notwendig, Mitglied von der WFM zu sein, um Mitgliedschaft von AWMF zu erwerben. In diesem Fall ist die Mitgliedschaft fur ein Jahr gultig. Danach wird das Mitglied fur die Mitgliedschaft in WFM von AWMF unterstutzt.
    3.6. Der Aufnahmekandidat zum Ehrenmitglied ist vom Koordinierungsrat vorzustellen und von Vollversammlung in offener Abstimmung bestatigt.
    3.7. Die Mitgliedersindberechtigt:
      • die gewahlte Korperschaft zu wahlen und selbst gewahlt zu werden;
      • als Wissenschaftler zu schaffen und die Ergebnisse zu verteidigen;
      • an den Veranstaltungen von AWMF und WVM zu beteiligen;
      • die Vorschlage zu der Tatigkeit von AWMF aufzubringen und zu besprechen;
      • alle Leistungen von AWMF und WVM in Anspruch zu nehmen;
      • aus AWMF auszutreten.
    3.8. Die Mitglieder sind verpflichtet:
      • alleSatzungsbedingungenzuerfullen;
      • an der Tatigkeit von AWMF teilzunehmen;
      • dieBeitragezuzahlen.
    3.9. Das Ehrenmitglied hat alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds von AWMF.
    3.10. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es der Satzung zuwiderhandelt, das Ansehen der Gesellschaft schadigt oder sonst die Ziele der Gesellschaft gefahrdet.
    3.11. Die Frage uber den Ausschluss der Mitglieder betrachtet Vollversammlung und entscheidet eine offene Abstimmung.
    3.12. Ausgeschiedene Mitglieder konnen nach einem Jahr wieder aufgenommen werden.
    3.13. Fur die aktive Beteiligung und besondere Verdienste bei der Entwicklung der modernen akademischen Musik sind die AWM-Mitglieder moralisch und materiellanzureizen.


4. STRUKTUR UND GEWAHLTE KORPERSCHAFT VON AWMF

    4.1. AWMF ist eine republikanische gesellschaftliche Organisation.
    4.2. Das hochste Organ von AWMF ist Vollversammlung der Mitglieder, die einmal jahrlich stattfindet. Der Koordinierungsrat (KR von AWMF) bestimmt vor einem Monat die Tagesordnung der Versammlung, Versammlungstermin und Ort. Beschlussfahig ist die Versammlung bei der Anwesenheit von 2/3 aller Mitglieder von AWMF.
    4.3. Die Außerordentliche Versammlung ist auf Beschluss von KS von AWMF oder des 2/3 Mitglieder zu veranstalten.
    4.4. Die Vollversammlung von AWMF hat folgende Aufgaben:
      • die Satzung von AWMF in Kraft zu setzen, zu andern und zu erganzen;
      • den KS von AWMF (den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den verantwortlichen Sekretar) und den Rechnungsprufer zu wahlen;
      • den Beschluss uber die Reorganisierung oder die Auflosung von AWMF zu fassen;
      • die Hauptrichtungen der Tatigkeit von AWMF zu bestimmen;
      • die Tatigkeitsberichte und Berichte des Rechnungsprufers entgegenzunehmen und zu bestatigen;
      • sonstige Fragen der statutgemaße Tatigkeit zu betrachten.
    4.5. Zwischen den Vollversammlungen leitet die Tatigkeit von AWMF der KS von AWMF, der ein Fuhrungsorgan der Assoziation ist und fur 5 Jahre gewahlt wird.
    4.6. Der KS ist ein vollziehend-verfugendes Organ von AWMF, aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem verantwortlichen Sekretar bestehend.
    4.7. Der Koordinierungsrat von AWMF hat folgende Aufgaben:
      • die Entscheidungsrealisierungzuorganisieren;
      • die Richtungen der republikanischen und internationalen Tatigkeit von AWMF zu entwickeln;
      • die Geschaftsfuhrung von AWMF zu verwirklichen;
      • die Arbeitsplane fur das Jahr und die Jahresberichte zu bestimmen;
      • die Aufnahme und der Ausschluss der Mitglieder;
      • den Kurator von jeweiligen Projekten zu bestimmen;
      • die Sektionen, Kommissionen, andere Abteilungen von AWMF zu schaffen und zu leiten;
      • das einheitliche Rechnungsverfahren und Berichtswesen zu organisieren und zu betrachten;
      • Mitglieder von AWMF uber die Entscheidungen von WVM zu informieren;
      • die Bewerber zu den Auszeichnungen fur große Leistungen in der theoretischen Musikwissenschaft;
      • sonstige Fragen der Tatigkeit von AWMF zu betrachten. Die Beschlusse werden durch eine offene Abstimmung mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Stimmengleichheit trifft die Entscheidung der Vorsitzende des KS von AWMF.
    4.8. Der Vorsitzende des KS von AWMF:
      • wird von der Vollversammlung fur 5 Jahre mit dem mehrmaligen Wiederwahlrecht gewahlt;
      • koordiniert im Namen von AWMF wissenschaftliche Initiativen;
      • verhandelt mit staatlichen, gesellschaftlichen und kommerziellen Organisationen Weißrusslands und anderer Lander;
      • vertritt AWMF in „WVM“, in den staatlichen Behorden;
      • lost die organisatorischen Fragen.
    4.9. Der stellvertretende Vorsitzende des KS von AWMF:
      • wird von der Vollversammlung fur 5 Jahre mit dem mehrmaligen Wiederwahlrecht gewahlt;
      • verhandelt mit staatlichen, gesellschaftlichen und kommerziellen Organisationen Weißrusslands und anderer Lander im Einverstandnis mit KS von AWMF;
      • vertritt AWMF in „WVM“, in den staatlichen Behorden im Einverstandnis mit dem Vorsitzenden des KS von AWMF;
      • lost die organisatorischen Fragen, abgestimmt mit dem Vorsitzenden des KS von AWMF.
    4.10. Der verantwortliche Sekretar von AWMF:
      • wird von der Vollversammlung fur 5 Jahre mit dem mehrmaligen Wiederwahlrecht gewahlt;
      • behandelt die organisatorischen Fragen;
      • pflegt die Unterlagen von AWMF;
      • bereitet die Versammlungen des KS von AWMF vor.
    4.11. Der Rechnungsprufer:
      • wird von der Vollversammlung fur 5 Jahre mit dem mehrmaligen Wiederwahlrecht gewahlt;
      • kontrolliert der Erfullung der Bedingungen der angegebenen Satzung, der Beschlusse der Vollversammlung und des KS von AWMF;
      • pruft die Friste, Gesetzlichkeit und Begrundetheit der Abweisung auf die Anklagen, Briefe und Antrage der Mitglieder von AWMF;
      • kontrolliert die Rechtzeitigkeit der Zahlungen von Mitgliedsbeitragen fur WVM von AWMF –Mitgliedern.


    5. WIRTSCHAFTSTATIGKEIT VON AWMF

      5.1. Sachvermogen und Mittel von AWMF sind:
        • Mitgliedsbeitrage fur WVM von Assoziationsmitgliedern;
        • Spenden und Geschenke der Burger von Weißrussland und anderen Landern;
        • sonstige zugelassene Zugange.
      5.2. Alle Mittel werden auf dem Verrechnungskonto von WVM aufgespeichert und auf einer Karte erhoben. In gleicher Weise werden alle Finanzgeschafte durchgefuhrt. Kommerzielle Abkommen und Vertrage, von AWMF initiiert, werden von WVM bestatigt.
      5.3. Sachvermogen und Mittel von AWMF sind zwischen den AWMF-Mitglieder nicht umzuverteilen.


    6. AUFLOSUNG DER AWMF

      6.1. Die Tatigkeit der AWM wird aufgrund der Entscheidung von Vollversammlung erloscht und wird vom Hauptvorstand des WVM bestatigt.
      6.2. Sachvermogen und Mittel von AWMF nach Befriedigung der Glaubiger werden fur Wohltatigkeit und andere vom Hauptvorstand bestimmte Ziele verwiesen.